Impressum richtig erstellen
Wer in Europa eine Website betreiben möchte, muss gewisse gesetzlich vorgegebene Vorgaben einhalten. Eine dieser Vorgaben ist die richtige Bereitstellung von Informationen über den Betreiber der Website.
Dieser Artikel enthält Alles, was Du über das Website-Impressum in Österreich wissen musst. Falls Du Dein Impressum schnell und einfach generieren möchtest, kannst Du auch gleich zum allezam Impressum Generator springen!
Wozu dient das Impressum?
Was würde passieren, wenn ein Drogeriemarkt anfangen würde apothekenpflichtige Medikamente zu verkaufen und so die Gesundheit seiner Besucher aufs Spiel setzen würde? Ein aufmerksamer Besucher würde dieses Vergehen früher oder später bemerken und den Behörden melden. Diese würden dann hoffentlich rechtzeitig den Verkauf stoppen und den Besitzer entsprechend strafen.
Falls nun ein Webseitenbetreiber illegalen Aktivitäten nachgeht, müssen die Behörden natürlich ebenfalls eingreifen können. Erreichbarkeit im Internet funktioniert aber ganz anders als in der physischen Welt: Der Server, der die von einem Österreicher auf Deutsch betriebene Webseite hostet, könnte zum Beispiel in Afrika stehen.
Damit der Betreiber einer Webseite also für die Justiz greifbar wird, gibt es die Impressumspflicht. Jeder, der eine Website betreibt, muss daher gewisse Angaben auf der Seite zugänglich machen, damit er auch kontaktiert werden kann.
Was passiert, wenn ich kein Impressum angebe?
Eine Zeit lang passiert vermutlich nichts. Die Behörden haben schlussendlich wichtigeres zu tun, als das Internet nach Websites zu suchen, die kein Impressum angegeben haben.
Falls aber jemand feststellt, dass Deine Website kein gültiges Impressum hat, kann er Dich den Behörden melden und/oder Dich klagen. Das Impressum ist das klassische Mittel für Wettbewerbsklagen: Wenn ein Konkurrent Dich aus dem Geschäft drängen möchte, ist es der einfachste Weg Dir finanziellen Schaden zuzufügen.
Was muss ich beim Impressum beachten?
Die Impressumspflicht ist in jedem Land anders gestaltet. Du musst natürlich die richtigen Richtlinien für Dein Website-Impressum einhalten. Ansonsten hast Du ein rechtswidriges Impressum, das wieder von Konkurrenten für eine Wettbewerbsklage genutzt werden kann.
Außerdem ist es wichtig, alle Angaben aktuell zu halten. Wenn Du zum Beispiel Deine Geschäftsadresse, Deinen Namen oder die Rechtsform Deines Unternehmens änderst, musst Du auch Dein Impressum anpassen.
Wie ist das Impressum geregelt?
Es gibt in Österreich vier verschiedene Verordnungen, die das Impressum auf Websites leicht unterschiedlich regeln:
- Das Unternehmensgesetzbuch regelt das Impressum von Firmen, die einen Eintrag im Firmenbuch haben.
- Die Gewerbeordnung schreibt die Regeln für natürliche und juristische Personen vor, die keinen Eintrag im Firmenbuch besitzen.
- Das E-Commerce Gesetz hat einen etwas irreführenden Namen, da es weitaus mehr regelt, als nur Online Shops. An diese Vorschriften müssen sich alle Dienstanbieter im Internet halten.
- Das Mediengesetz legt fest, welche Informationen ein Medienbetreiber – dieser Begriff Bezeichnet unter Anderem jeden, der eine Website betreibt – auf seiner Seite veröffentlichen muss.
Große Websites
Im Mediengesetz wird zwischen kleinen und großen Websites unterschieden.
Eine sogenannte kleine Website ist ein Medium
das keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs
oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist,
der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen
(Mediengesetz §25).
Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass man ein großes Impressum benötigt, sobald man die eigene Meinung im Internet veröffentlicht. Falls man zum Beispiel einen Blog oder ein Forum betreibt, benötigt man bereits ein großes Impressum.
Links
Anstatt die schwer lesbaren Gesetzestexte zu studieren, kannst Dir auch die ausführlichen Zusammenfassungen auf der WKO-Seite zu Gemüte führen:
- Das korrekte Website-Impressum (PDF)
- Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach dem Unternehmensgesetzbuch – im Detail
- Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach der Gewerbeordnung – im Detail
- Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz
- Informationspflichten nach dem Mediengesetz für Websites