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Impressum richtig erstellen

Wer in Europa eine Website betreiben möchte, muss gewisse gesetzlich vorgegebene Vorgaben einhalten. Eine dieser Vorgaben ist die richtige Bereitstellung von Informationen über den Betreiber der Website.

Dieser Artikel enthält Alles, was Du über das Website-Impressum in Österreich wissen musst. Falls Du Dein Impressum schnell und einfach generieren möchtest, kannst Du auch gleich zum allezam Impressum Generator springen!

Dieser Artikel behandelt juristische Themen und wurde auf Grundlage des österreichischen Rechts erstellt. Eine umfassende Rechtsberatung kann damit nicht ersetzt werden.

Dieser Artikel wurde mit freundlicher Unterstützung von Rechtsanwalt Mag. Manuel Boka erstellt. Als Spezialist für IT-Recht und Datenschutz berät Mag. Boka zahlreiche international agierende Unternehmen aus verschiedensten Branchen.

Wozu dient das Impressum?

Was würde passieren, wenn ein Drogeriemarkt anfangen würde apothekenpflichtige Medikamente zu verkaufen und so die Gesundheit seiner Besucher aufs Spiel setzen würde? Ein aufmerksamer Besucher würde dieses Vergehen früher oder später bemerken und den Behörden melden. Diese würden dann hoffentlich rechtzeitig den Verkauf stoppen und den Besitzer entsprechend strafen.

Falls nun ein Webseitenbetreiber illegalen Aktivitäten nachgeht, müssen die Behörden natürlich ebenfalls eingreifen können. Erreichbarkeit im Internet funktioniert aber ganz anders als in der physischen Welt: Der Server, der die von einem Österreicher auf Deutsch betriebene Webseite hostet, könnte zum Beispiel in Afrika stehen.

Damit der Betreiber einer Webseite also für die Justiz greifbar wird, gibt es die Impressumspflicht. Jeder, der eine Website betreibt, muss daher gewisse Angaben auf der Seite zugänglich machen, damit er auch kontaktiert werden kann.

Was passiert, wenn ich kein Impressum angebe?

Eine Zeit lang passiert vermutlich nichts. Die Behörden haben schlussendlich wichtigeres zu tun, als das Internet nach Websites zu suchen, die kein Impressum angegeben haben.

Falls aber jemand feststellt, dass Deine Website kein gültiges Impressum hat, kann er Dich den Behörden melden und/oder Dich klagen. Das Impressum ist das klassische Mittel für Wettbewerbsklagen: Wenn ein Konkurrent Dich aus dem Geschäft drängen möchte, ist es der einfachste Weg Dir finanziellen Schaden zuzufügen.

Was muss ich beim Impressum beachten?

Die Impressumspflicht ist in jedem Land anders gestaltet. Du musst natürlich die richtigen Richtlinien für Dein Website-Impressum einhalten. Ansonsten hast Du ein rechtswidriges Impressum, das wieder von Konkurrenten für eine Wettbewerbsklage genutzt werden kann.

Außerdem ist es wichtig, alle Angaben aktuell zu halten. Wenn Du zum Beispiel Deine Geschäftsadresse, Deinen Namen oder die Rechtsform Deines Unternehmens änderst, musst Du auch Dein Impressum anpassen.

Unter besonderen Umständen können spezielle Anforderungen anwendbar sein, die auf Grund der Kürze des Artikels hier nicht behandelt werden können. Für Websites, die nicht von Österreich aus betrieben werden, gelten ebenfalls andere Regeln. Wenn Du dir nicht sicher bist, ob dies auf Deine Website zutrifft, solltest Du rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Wie ist das Impressum geregelt?

Es gibt in Österreich vier verschiedene Verordnungen, die das Impressum auf Websites leicht unterschiedlich regeln:

Große Websites

Im Mediengesetz wird zwischen kleinen und großen Websites unterschieden. Eine sogenannte kleine Website ist ein Medium das keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen (Mediengesetz §25).

Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass man ein großes Impressum benötigt, sobald man die eigene Meinung im Internet veröffentlicht. Falls man zum Beispiel einen Blog oder ein Forum betreibt, benötigt man bereits ein großes Impressum.

Links

Anstatt die schwer lesbaren Gesetzestexte zu studieren, kannst Dir auch die ausführlichen Zusammenfassungen auf der WKO-Seite zu Gemüte führen: